US-Gericht lehnt Antrag von Facebook auf Abweisung des Kartellverfahrens ab

Published on 14 Jan 2022

Ein US-Gericht hat am Dienstag die Abweisung der Kartellklage der Federal Trade Commission (FTC) gegen Facebook abgelehnt und erklärt, die Klage der FTC sei begründet und sollte fortgeführt werden.

Facebook, jetzt Meta Platforms, hatte Richter James Boasberg vor einem Bundesgericht in Washington, D.C. gebeten, eine Klage abzuweisen, mit der die Regierung Facebook zum Handel mit Instagram und WhatsApp zwingen wollte.

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Ein kurzer Überblick über den Fall

Der viel beachtete Rechtsstreit zwischen der FTC und Facebook ist einer der einflussreichsten Rechtsstreite, den die Regierung seit Jahrzehnten gegen einen Technologiekonzern angestrengt hat. Er wird von vielen beobachtet, da Washington versucht, die enorme Marktdominanz der großen Technologieunternehmen einzudämmen.

„Schließlich kann niemand sagen, ob die FTC ihren Fall durchsetzen und im summarischen Verfahren und vor Gericht siegen kann. Das Gericht vermeidet derartige Spekulationen und stellt einfach fest, dass die Behörde in diesem Stadium des Antrags auf Abweisung der Klage, vorausgesetzt, die Anschuldigungen der FTC sind echt, einen glaubwürdigen Anspruch auf Rechtsbehelfe begründet hat“, schrieb Boasberg.

Die FTC hatte Facebook bereits unter der vorherigen Trump-Regierung verklagt, das Gericht wies die Klage jedoch ab. Im August überarbeitete die Behörde ihre Klage, fügte weitere Details zur angeblichen Vernichtung oder Übernahme von Konkurrenten durch das Social-Media-Unternehmen hinzu und bat das Gericht erneut, das Unternehmen zum Verkauf der Foto-Sharing-App Instagram und des Messaging-Dienstes WhatsApp zu zwingen.

Die Ablehnung des Richters

Der Richter lehnte die Klageabweisung mit der Begründung ab, dass die FTC den Vorwürfen, Facebook habe zur Wahrung seiner marktbeherrschenden Stellung die Genehmigung von Interoperabilitätsvereinbarungen mit konkurrierenden Apps verweigert, nicht nachgehen könne. Er führte aus, dass diese Richtlinien bereits 2018 aufgegeben worden seien und dass die jüngste Durchsetzung dieser Richtlinien sogar noch älter sei.

Meta erklärte, man sei sich eines Sieges vor Gericht sicher.

„Indem die Vorwürfe bezüglich unserer Plattformregeln zurückgewiesen werden, schränkt das heutige Urteil den Umfang der Klage der FTC ein. Darüber hinaus räumt es ein, dass die Behörde einen ‚sehr harten Kampf‘ vor sich hat, um ihre Argumente bezüglich zweier vor Jahren genehmigter Übernahmen zu untermauern“, heißt es in einer E-Mail-Erklärung einer Sprecherin.

Dennoch einigte sich Boasberg mit der FTC darauf, dass die Vorsitzende Lina Khan, die für die Zulassung der überarbeiteten Beschwerde gegen Facebook gestimmt hatte, nicht zur Selbstbefangenheit gezwungen werden sollte, da ihre Rolle eher der einer Staatsanwältin als der einer Richterin ähnele.

„Obwohl Khan eindeutig seine Meinung zur Monopolmacht von Facebook geäußert hat, deuten diese Ansichten nicht auf die Art persönlicher Feindseligkeit oder finanzieller Interessenkonflikte hin, die in der Vergangenheit Staatsanwälte disqualifiziert haben“, urteilte Boasberg.

Vorgestelltes Bild: Hintergrundfoto erstellt von jcomp – www.freepik.com

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